Aktuelle News

Erste Antworten der Verwaltung

Sind die Vorschläge umsetzbar? Ab jetzt können Sie die fachliche Rückmeldung aus der Verwaltung zu den zwanzig meistbewerteten Beiträgen hier auf der Webseite einsehen. Die Rückmeldung enthält eine Einschätzung, ob der gemeldete Lärm im Rahmen der Lärmaktionsplanung...

Erste Phase beendet - wie geht es weiter?

Mit dem 8. Februar 2012 ist die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung unter www.nuernberg-aktiv-gegen-laerm.de zu Ende gegangen. Über 6500 Interessierte haben in den vergangenen drei Wochen...

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Wenn Sie - neben unserem Newsletter - Meldungen zum Verlauf der Bürgerbeteiligung an der Lärmaktionsplanung informiert werden wollen, können Sie uns auch auf Twitter folgen.

Die Moderation twittert unter...

Der Weg zum Lärmaktionsplan für Nürnberg

Lärmorte nennen und bewerten:
18. Januar bis
8. Februar 2012

Wo ist Nürnberg (zu) laut und wie kann die Stadt leiser werden? Sie können auf dieser Webseite Lärmorte melden und alle von Anderen eingehenden Vorschläge kommentieren und bewerten.

Entwickeln von Maßnahmen zur Lärmminderung:
ab 8. Februar 2012

Unter Berücksichtigung der eingegangenen Beiträge und insbesondere der 20 meistbewerteten entwickelt das Umweltamt im Anschluss Maßnahmen zur Lärmminderung.

Maßnahmen kommentieren und bewerten:
Anfang 2013

Diese Maßnahmen zur Lärmminderung werden Anfang 2013 vorgestellt und können dann noch einmal durch Sie kommentiert und bewertet werden: Welche sehen Sie als besonders dringend an, welche nicht?

Beratung und Beschluss des Lärmaktionsplans:
im Anschluss, 2013

Mit diesen Rückmeldungen versehen, werden die empfohlenen Maßnahmen vom Nürnberger Stadtrat beraten und anschließend als Lärmaktionsplan verabschiedet. Die beschlossenen Maßnahmen gegen Lärm gehen dann in die Umsetzung.

Häufige Fragen

Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten im Zusammenhang mit der Lärmaktionsplanung und der Öffentlichkeitsbeteiligung. Weitere Fragen können Sie gern an die Moderation richten.

Der Lärmaktionsplan soll Maßnahmen zur Verringerung des Lärms festlegen. Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und Überprüfung des Lärmaktionsplans mitzuarbeiten. Jeder kann auf Lärmprobleme hinweisen, Lösungsvorschläge machen und später die von der Stadt Nürnberg empfohlenen Maßnahmen diskutieren.

Die Zuständigkeit für die Lärmaktionsplanung ist geteilt. Die Stadt Nürnberg führt die Lärmaktionsplanung für den Straßenverkehr, sowie die Straßen- und U-Bahnen durch. Der fertige Aktionsplan wird durch den Nürnberger Stadtrat beschlossen werden.

Für die Eisenbahnhauptstrecken, den Flugverkehr und die Autobahnen ist die Regierung von Mittelfranken zuständig. Hinweise zu diesen Lärmquellen kann die Stadt Nürnberg auf Grund ihrer Zuständigkeit nicht in ihrer Lärmaktionsplanung berücksichtigen.

Vorschläge, Hinweise und Beschwerden zu Lärmproblemen aus anderen Bereichen (zum Beispiel Freizeitlärm oder Nachbarschaftslärm) können im Rahmen der Lärmaktionsplanung nicht behandelt werden. Sie gehen trotzdem nicht verloren, sondern werden an die zuständigen Dienststellen weitergegeben und dort behandelt.

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Lärm im Sinne der Lärmaktionsplanung ist Schall, der durch den Straßenverkehr, den Schienenverkehr, den Flugverkehr und bestimmten gewerblichen Anlagen erzeugt wird und Menschen belastet oder ihre Gesundheit gefährdet.

Der Lärmpegel wird in Dezibel dB(A) gemessen. Die Dezibel-Skala ist logarithmisch, das bedeutet: Eine Verdoppelung der Lärmquelle erhöht den Wert um 3 dB(A). Eine Halbierung der Lärmquelle verringert den Wert um 3 dB(A). Allerdings wird eine Verringerung erst bei etwa 6 bis 10 dB(A) vom Menschen als Halbierung empfunden.

Daneben gibt es noch Faktoren, die den Lärmpegel in Dezibel wenig oder nicht beeinflussen, aber trotzdem eine wichtige Rolle für die menschliche Wahrnehmung spielen: Tonhöhe, Gleichmäßigkeit, Knallgeräusche oder auch die Bedeutung des Geräuschs (zum Beispiel aggressive Schreie).

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Nach der DIN 18005 („Schallschutz im Städtebau – Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung“) sollten in allgemeinen Wohngebieten tagsüber 55 dB(A) und nachts 45 dB(A) idealerweise nicht überschritten werden. Nach der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung dürfen beim Bau und der wesentlichen Änderung von Straßen in allgemeinen Wohngebieten tagsüber 59 dB(A) und nachts 49 dB(A) nicht überschritten werden.

Ab 70 dB(A) kann man einen Ort als nicht mehr geeignet für übliche Wohnbebauung ansehen. Ab 80 dB(A) beginnt es, körperlich unangenehm zu werden.

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Ab einem Mittelungspegel während des Tages von 65 dB(A) sind Gesundheitsschäden nicht mehr auszuschließen. Vor allem Menschen, die dem Lärm über lange Zeit ausgesetzt sind, tragen ein höheres Risiko, einen Herzinfarkt zu erleiden.

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Umgebungslärm ist der Lärm, der aus ganz bestimmten Quellen stammt. Die EG-Umgebungslärmrichtlinie unterscheidet zwischen Lärm durch Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Straßen- und U-Bahn, bestimmten gewerblichen Anlagen (sogenannten IVU-Anlagen) und Flugverkehr.

Kein Umgebungslärm sind Nachbarschaftslärm, Freizeitlärm und Sportlärm, Lärm aus Gaststätten, Lärm aus Gewerbebetrieben, Lärm von Parkplätzen und aus vielen weiteren kleinen Schallquellen.

Die Stadt Nürnberg ist für den Lärm durch Straßenverkehr, der Straßenbahn (Tram) und der U-Bahn zuständig.

Der Grund für die Unterscheidung ist, dass die verschiedenen Quellen ganz unterschiedlichen Lärm erzeugen. Eine große Straße erzeugt zum Beispiel ein permanentes Geräusch. Auf einer Eisenbahnlinie fahren die Züge in größeren Abständen. Ein vorbeifahrender Zug ist sehr laut, in den Pausen zwischen den Zügen ist es dagegen still. Obwohl die Straße über den ganzen Tag gesehen mehr Lärm erzeugt, wird die Bahnlinie vor allem nachts als störender empfunden.

Deshalb ist es auch schwierig, die Lärmbelastungen aus verschiedenen Quellen zu addieren.

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Für den Ballungsraum Nürnberg wurden aufgrund der EG-Umgebungslärmrichtlinie bis 2007 Lärmkarten erstellt. Diese strategischen Lärmkarten sollen erstmals einen Überblick über die Lärmsituation in der gesamten EU ermöglichen. Das bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat die Lärmkarten für den Straßenverkehr, den Schienenverkehr der Straßenbahn und der U-Bahn und den 20 sogenannten IVU-Anlagen in Nürnberg erstellt. Das Eisenbahnbundesamt hat die Lärmkarten für die Bahnstrecken erstellt. Die Flughafen München GmbH hat die Lärmkarte für den Fluglärm erstellt, das LfU hat sie herausgegeben. Die Lärmkarten beruhen nicht auf Messungen, sondern auf Berechnungen nach gängigen physikalischen Verfahren. Dazu wurden insbesondere Daten zur Verkehrsbelastung, zu den Gebäuden und zu Einwohnerzahlen erhoben.

Diese Lärmkarten sind Grundlage für die Lärmaktionsplanung.

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Eine ganz wichtige Grundlage für die Lärmkarte ist die Zahl der Fahrzeuge, die täglich einen Straßenabschnitt passieren. Für die Hauptverkehrsstraßen gibt es kontinuierliche Messungen, für die Erschließungsstraßen bestenfalls einzelne alte Zählungen. Deshalb wurde die Lärmkarte auf Straßen beschränkt, auf denen mehr als 3000 Fahrzeuge am Tag fahren. In Wohngebieten macht die Lärmkarte deshalb in der Regel keine Aussage zur Lärmbelastung. Man kann davon ausgehen, dass es in Straßen mit wenig Verkehr kein grundsätzliches Lärmproblem gibt. Allerdings kann es in Einzelfällen durchaus vorkommen, dass Anwohner zum Beispiel durch defekte Straßenbeläge oder lose Kanaldeckel belastet werden.

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Für die Lärmkarten wurden Lärmwerte für über 700.000 Punkte an Hausfassaden und knapp 6 Millionen flächendeckend und gleichmäßig verteilten Punkten berechnet. Das wäre mit Messungen nicht durchführbar gewesen. Zudem kann man mit Messungen immer nur den Gesamtlärm und nicht den Anteil der einzelnen Lärmquellen messen.

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Die offiziellen Lärmkarten des bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU) zeigen, wie sich der Lärm entlang der Straßen und Gleise in Nürnberg ausbreitet. Am lautesten ist es an der Straße oder dem Gleis. Je weiter man sich davon entfernt, desto weniger laut ist es. Sehr schön sieht man das entlang der Autobahnen durch den Reichswald, die von breiten Lärmbändern begleitet werden. Entlang der Hauptverkehrsstraßen in der Stadt selbst sind dagegen keine breiten Lärmbänder zu sehen. Dort scheint es auf den ersten Blick leiser zu sein. Das liegt aber daran, dass sich der Lärm hier nicht weit ausbreiten kann, sondern schon nach einer kurzen Strecke auf Gebäude trifft. Und hier liegt dann das Problem: Wo der Lärm auf Wohngebäude trifft, sind Menschen betroffen. Diese Stellen kann man aber nur bei genauem Hinsehen erkennen: In den lautesten Straßen sieht man einen dünnen blauen Streifen.

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In den Untersuchungsgebieten ist die Lärmsituation so kritisch, dass hier auf jeden Fall Maßnahmen zur Lärmminderung geprüft werden. In den Beobachtungsgebieten ist die Situation nicht ganz so kritisch. Hier soll festgelegt werden, dass bei Planungen oder Änderungen im Bestand dafür zu sorgen ist, dass die Lärmbelastung reduziert oder zumindest nicht vergrößert wird.

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Die EG-Umgebungslärmrichtlinie gibt vor, dass nur der Lärm von sogenannten IVU-Anlagen berücksichtigt wird. Das sind umweltrelevante Anlagentypen, die in einer speziellen Liste aufgeführt sind. Darunter fallen vor allem Betriebe, die große Tanklager haben oder große Mengen an Abgasen ausstoßen. In Nürnberg sind das 18 Betriebe (davon 4 im Hafen). In Deutschland dürfen diese Betriebe nur unter besonderen Auflagen arbeiten und werden auch besonders überwacht. Aus diesem Grund sind die Nürnberger IVU-Anlagen bereits so leise, dass es keine Anwohner gibt, die davon im Tagesmittel mit mehr als 60 dB(A) und in der Nacht mit mehr als 55dB(A) belastet werden. Die Stadt Nürnberg muss deshalb für die IVU-Anlagen keine Lärmaktionsplanung durchführen. Der Lärm, der von der großen Menge der restlichen Gewerbebetriebe verursacht wird, fällt nicht unter die Umgebungslärmrichtlinie und wird deshalb auch nicht im Rahmen einer Lärmaktionsplanung behandelt werden. Lärm aus Gewerbebetrieben wird allerdings im Rahmen von bau- oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren unter Anwendung der bestehenden technischen und rechtlichen Regelungen und Richtwerte reguliert. Diese Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Gewerbebetrieben führen in der Regel, wie schon bei den IVU-Anlagen, dazu, dass es keine Nachbarn in Wohngebieten gibt, die im Tagesmittel mit mehr als 60 dB(A) und in der Nacht mit mehr als 55dB(A) belastet werden.

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Für die Erarbeitung des Lärmaktionsplans wurde im ersten Schritt die Kartengrundlage bereitgestellt. Im Jahr 2010 wurden die bereits gemessenen Daten überprüft und ausgewertet. Im Jahr 2011 wurden Gebiete abgegrenzt, in denen die Lärmbelastung so hoch ist, dass auf jeden Fall Maßnahmen geplant werden müssen.

Die Bürger und Bürgerinnen können sich bei zwei Online-Beteiligungen im Internet mit ihren Problemen und Lösungsvorschlägen zum Straßenlärm und Schienenlärm der Straßenbahn und U-Bahn einbringen. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich schriftlich oder bei einer der geplanten öffentlichen Veranstaltungen einzubringen.

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Die Stadt Nürnberg muss Maßnahmen entwickeln und vorschlagen, wo und wie in Nürnberg Lärm gemindert werden kann. Bei der Ausarbeitung dieses Lärmaktionsplans kommt der Öffentlichkeit eine besondere Bedeutung zu: Die Bürgerinnen und Bürger kennen ihre Stadt gut und können deshalb dazu beitragen, dass mit ihrem Wissen die Gegebenheiten im Wohnumfeld so gut wie möglich gestaltet werden. Daher sollen die Bürgerinnen und Bürger in die Erarbeitung des Lärmaktionsplans einbezogen werden.

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Die 1. Phase der Beteiligung ist bereits beendet.) Vom 18. Januar bis 8. Februar 2012 konnten Bürgerinnen und Bürger Orte nennen, die sie als besonders laut empfinden und Vorschläge dazu machen, durch welche Maßnahmen Nürnberg leiser werden kann. Die Vorschläge konnten kommentieren und bewertet werden, so dass am Ende der ersten Online-Phase eine Topliste der 20 meistbewerteten Bürgervorschläge entstand. Alle Beiträge werden aktuell ausgewertet.

In der 2. Phase der Online-Beteiligung (voraussichtlich zum Jahresbeginn 2013) können Sie die von der Stadt Nürnberg entwickelten Maßnahmen zur Lärmreduzierung, in der die Vorschläge und Hinweise aus der ersten Phase berücksichtigt werden, kommentieren und bewerten.
Wenn Sie sich an der 2. Phase beteiligen möchten und/oder über deren Start informiert werden wollen, können Sie sich hier anmelden und den Newsletter abonnieren. Sie erhalten dann eine Mail zum Start der 2. Phase.

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An dieser Online-Beteiligung können alle interessierten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nürnberg mitmachen. Darüber hinaus können sich auch Unternehmen, Vereine, Verbände, Initiativen, oder sonstige Institutionen aus der Stadt Nürnberg beteiligen. Grundlage für eine Teilnahme ist die Beachtung der Regeln der Öffentlichkeitsbeteiligung.

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Ja. Alle Meinungen und Vorschläge können auf dieser Plattform auch anonym abgegeben werden. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten:
1.) Sie registrieren sich mit einem Phantasienamen (Pseudonym) und E-Mail-Adresse, oder
2.) Sie geben Meinungen und Beiträge ohne Registrierung als "Gast" ab.

Der Vorteil der Registrierung besteht darin, dass Sie Vorschläge anderer Teilnehmenden auch bewerten können. Zudem kann das Moderationsteam der Plattform Sie per E-Mail über den Fortgang der Online-Beteiligung und deren Ergebnisse auf dem Laufenden halten und Sie über den Start der 2. Phase informieren. Zur Verwendung der Registrierungsdaten und zur Nutzung von Cookies lesen Sie bitte die Angaben unter Datenschutz.

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Die Topliste zeigt an, welche Themen oder Vorschläge besonders hohes Interesse unter den Teilnehmenden erzielen. Auf die Topliste kommen die 20 Vorschläge mit den meisten Bewertungen. Erhalten zwei Vorschläge die gleiche Anzahl an Bewertungen, erhält der Vorschlag den Vorrang, der mehr positive als negative Bewertungen erhalten hat.

Die Topliste wird bei der Auswertung besonders berücksichtigt. Die Beiträge erhalten nach Abschluss der ersten Phase auf der Plattform gesondert eine fachliche Rückmeldung aus der Verwaltung

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Die Ergebnisse der Online-Beteiligung helfen der Stadt Nürnberg und den politischen Entscheidungsträgern bei der Festlegung, wo in Nürnberg am vordringlichsten welche Lösungen zur Lärmreduzierung getroffen werden müssen.

Ergebnisse der 1. Phase
Nach Abschluss der 1. Online-Phase wird die Stadt Nürnberg Maßnahmen zur Lärmminderung in der Stadt entwickeln. Dabei werden insbesondere die Vorschläge aus der Topliste berücksichtigt. Aber auch andere Bürgervorschläge der 1. Online-Phase werden bei der Entwicklung von Maßnahmen berücksichtigt, wenn sie aus Sicht des Umweltamtes aus fachlicher Sicht besonders gut für die Entwicklung von Maßnahmen zur Lärmminderung geeignet erscheinen. Darüber hinaus wird die Stadt Nürnberg auch eigene Maßnahmen zur Lärmminderung entwickeln und vorschlagen.

In der 2. Online-Phase (nach Erarbeitung der Maßnahmen, voraussichtlich zu Jahresbeginn 2013) werden die so entwickelten Maßnahmen den Bürgerinnen und Bürgern Nürnbergs vorgestellt. Diese können dann während der 2. Online-Phase kommentiert und bewertet werden.

Ergebnisse der 2. Phase
Am Ende dieser 2. Online-Phase steht eine bewertete Liste aller Maßnahmen. Dieses Feedback der Bevölkerung fließt in die Überarbeitung (Änderungen/Ergänzung) des Maßnahmenkataloges ein, der dann Bestandteil der Ausschussvorlage für die Entscheidungsfindung in der Politik wird. Ziel ist die Verabschiedung des Lärmaktionsplans, der konkret festhält, welche Maßnahmen zur Minderung von Lärm in Nürnberg ergriffen werden. (Mehr dazu unter: „Was ist der Lärmaktionsplan?“).

Über die Ergebnisse der Entscheidungen werden die Bürgerinnen und Bürger und alle (registrierten) Teilnehmenden informiert.

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Die Stadt Nürnberg ist rechtlich nicht für alle Lärmarten oder-quellen zuständig. Dies ist insbesondere der Fall bei Flug- oder Schienenlärm der Deutschen Bahn. Daneben gibt es Lärmquellen wie beispielsweise Nachbarschaftslärm, die nicht im Rahmen des Lärmaktionsplans geregelt werden. (Unter „Was ist der Lärmaktionsplan?“ (siehe oben) können Sie nachlesen, für welche Lärmarten die Stadt Nürnberg im Rahmen des Lärmaktionsplans zuständig ist.)

Vorschläge oder Hinweise, die sich auf solche Lärmquellen beziehen, wird die Stadt Nürnberg jedoch nach Abschluss des Verfahrens (bzw. der 1. Onlinephase) an die jeweils zuständigen Dienststellen und Institutionen weitergeben. Die Stadt Nürnberg gibt Ihnen als Teilnehmenden darüber Bescheid: Alle Vorschläge auf der Plattform, die dies betrifft, erhalten einen sichtbaren Vermerk.

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Diese Plattform ist ein betreutes Beteiligungsangebot. Dafür steht Ihnen ein Moderationsteam zur Verfügung. Fragen und Anregungen technischer oder organisatorischer Art zur Online-Beteiligung nehmen die Moderatoren gerne unter Lob & Kritik entgegen. Weitere Informationen über die Betreiber dieser Plattform finden Sie im Impressum.

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